- freie Spitze
- freie Spitze,freie Finanzspitze, im öffentlichen (Gemeinde-)Haushalt der zur Finanzierung von Investitionen verfügbare Überschuss der laufenden Einnahmen (z. B. Steuern, Gebühren) über die laufenden, zur Erfüllung der ständigen Aufgaben des Gemeinwesens veranschlagten Ausgaben (z. B. Personal- und Sachausgaben der Verwaltung). Die freie Spitze eines Gemeindehaushalts errechnet sich, indem man vom Überschuss des Verwaltungshaushalts (= Zuführung zum Vermögenshaushalt) die Ausgaben für Schuldentilgung abzieht.
Universal-Lexikon. 2012.